Am Sonntag, den 26. Mai, ist es in Deutschland soweit. Die Bundesbürger können 96 deutsche Abgeordnete in das neunte Europäische Parlament wählen. Europawahl 2019: alles Wichtige rund um die Wahl! Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Wann findet die Europawahl 2019 statt?
Das Europäische Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind die EU-Bürger der 28 Mitgliedsstaaten, die dieses Jahr vom 23. bis zum 26. Mai in der gesamten Europäischen Union ihre Stimme abgeben können. Die Bundesregierung hat den Wahltermin in Deutschland auf Sonntag, 26. Mai, gelegt. Bundesweit sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Was wählen die EU-Bürger bei der Europawahl?
Bei der Europawahl wird das neue Europäische Parlament gewählt, das knapp 513 Millionen EU-Bürger in 28 Mitgliedsstaaten vertritt. Das Europäische Parlament besteht aus 751 Sitzen, dessen Abgeordnete in den Mitgliedsstaaten gewählt werden. Jedes Mitgliedsland hat eine festgesetzte Anzahl an Sitzen, wobei sich die Anzahl der Abgeordneten pro Land ungefähr nach der Bevölkerungszahl richtet.
Hier findet der Grundsatz der degressiven Proportionalität Anwendung: Keines der Mitgliedsstaaten darf weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete stellen. Die Gesamtzahl der Abgeordnete darf 751 nicht überschreiten. Die 751 Sitze werden von 750 Abgeordneten und dem Präsidenten besetzt. Deutschland stellt mit 96 Sitzen die meisten Abgeordneten im EU-Parlament. Das EU-Parlament mit seinem Sitz in Straßburg wählt den Präsidenten der EU-Kommission. Kommission, Parlament und Ministerrat erlassen gemeinsam EU-Gesetze, wie zum Beispiel zuletzt das neue Europäische Urheberrecht.
Wie kann bei der Europawahl 2019 gewählt werden?
Für die Europawahl existiert kein einheitliches europäisches Wahlrecht. Vielmehr erfolgt die Wahl zum Europäischen Parlament nach nationalem Wahlrecht. In der Bundesrepublik wird auf Basis einer Verhältniswahl mit Listenvorschlägen gewählt. Nach diesem Wahlmodus können Bundesbürger keine Direktkandidaten wählen, sondern nur geschlossene Listen, die von den Parteien vorgegeben werden.
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Im Gegensatz zur Bundestagswahl hat jeder Wähler nur eine Stimme. Auch können sich Wähler bei der Wahl nicht vertreten lassen. Am Sonntag, 26. Mai, dem Wahltag, müssen sich die Wähler in der Zeit von 8 bis 18 Uhr im auf der Wahlbenachrichtigung vermerkten Wahllokal einfinden, um wählen zu können. Eine Briefwahl war auch möglich. Dafür hätte ein Wahlschein bis gestern, 24. Mai, bis 18 Uhr beantragt werden müssen.
Wen kann ich bei der Europawahl 2019 wählen?
In Deutschland stellen sich 41 Parteien und politische Vereinigungen zur Wahl. Dies über gemeinsame Listen für alle Bundesländer oder für einzelne Bundesländer. Im Gegensatz zu den Bundestagswahlen oder den Landtagswahlen gibt es nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Europawahl keine Sperrklausel für die antretenden Parteien. Sprich erreicht eine Partei oder politische Vereinigung einen Stimmenanteil von 0,5 Prozent, erhält sie einen Sitz im Europäischen Parlament. Deswegen schaffen es auch Parteien in das Parlament, die bei Wahlen in Deutschland keine Chancen hätten. Wegen damit einhergehenden Aufsplitterung wird eine Wiedereinführung der Sperrklausel in Betracht gezogen. 96 Abgeordnete aus Deutschland werden im EU-Parlament sitzen.
Verteilung der Abgeordneten auf die Fraktionen:
Fraktion | Mitglieder |
EVP – Europäischen Volkspartei (Christdemokraten, Konservative) | 217 |
S&D – Progressive Allianz der Sozialdemokraten (Sozialdemokraten) | 186 |
EKR – Europäische Konservative und Reformer (Konservative, EU-Skeptiker) | 76 |
ALDE – Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (Liberale, Zentristen) | 68 |
Greens/EFA – Die Grünen/Europäische Freie Allianz (Grüne, Regionalparteien) | 52 |
GUE/NGL – Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (Linke, Kommunisten) | 52 |
EFDD – Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EU-Skeptiker, Rechtspopulisten) | 41 |
ENF – Europa der Nationen und der Freiheit (Rechtspopulisten, Rechtsextreme) | 37 |
Fraktionslos (für Deutschland: Die Partei u. NPD mit jeweils einem Sitz) | 21 |
Summe | 750 |
Europawahl 2019: Wer ist wahlberechtigt?
Zur Europawahl 2019 darf jeder gehen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Wohnsitzbedingung erfüllt und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Einzige Ausnahme in der Europäischen Union: In Österreich dürfen EU-Bürger bereits mit 16 Jahren an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl in Deutschland ist ein mindestens drei Monate gemeldeter Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik. Wahlberechtigte EU-Bürger dürfen nur ein Kreuz machen – entweder in ihrem Heimatland oder in Deutschland. Um hier wählen zu dürfen, mussten in Deutschland lebende EU-Bürger den Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragen. Insgesamt sind 418 Millionen Menschen in der EU stimmberechtigt und aufgerufen, vom 23. bis zum 26. Mai an der Europawahl 2019 teilzunehmen.
Europawahl 2019: Was passiert nach dem alle Stimmen
abgeben wurden?
Am 26. Mai bis 18 Uhr müssen alle Wahlbriefe eingegangen sein. Danach werden die Stimmzettel ausgezählt und die Wahlergebnisse ermittelt. Ein vorläufiges Wahlergebnis wird für Deutschland noch am selben Abend durch den Bundeswahlleiter bekannt gegeben, vorausgesetzt die Wahl ist in der gesamten EU abgeschlossen. Am Sonntag ab 18 Uhr können Sie die Wahlergebnisse live mitverfolgen unter: https://europawahlergebnis.eu/. Steht das Ergebnis fest, geht es wie folgt weiter:
- Ab Montag,
den 27. Mai, werden die endgültigen Wahlergebnisse durch die Kreis- und
Stadtwahlausschüsse, den Landeswahlausschuss sowie durch den
Bundeswahlausschuss auf allen Wahlebenen ermittelt und öffentlich bekannt gegeben. - Am Dienstag,
den 2. Juli, erwerben die gewählten Bewerber nach einer abschließenden
Feststellung ihre Mitgliedschaft im Europäischen Parlament. - Am Freitag,
den 26. Juli, ist die letzte Möglichkeit, beim Deutschen Bundestag Einspruch
gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen.
Europawahl 2019: Warum ist Eure Stimme so wichtig?
In der EU ist das Europäische Parlament das einzige direkt wählbare Organ, dass die Stimmen von uns EU-Bürgern vertritt. Das EU-Parlament bestimmt nicht nur über die Grenzen Europas, sondern beschließt Gesetze und Verordnungen, die unseren Alltag betreffen. Über die Wahl können wir Einfluss darauf nehmen. Also geht morgen wählen. 😉
Europawahl bei der Tagesschau verfolgen!
(lm)