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	<title>#Artikel13 Archive | Neues Limburg</title>
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	<description>Neues Limburg ist das neue Newsportal für Limburg. Alles Wichtige rund um Limburg, über die Region, über Hessen und die Welt.</description>
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		<title>Artikel 13: Nächste Woche wird über Uploadfilter abgestimmt</title>
		<link>https://neueslimburg.de/digital-tecknik/internet/artikel-13-naechste-woche-wird-ueber-uploadfilter-abgestimmt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[EL EM]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Mar 2019 19:36:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<category><![CDATA[#Artikel13]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Urheberrechtsreform]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 14. Februar haben sich Unterhändler des Ministerrats, der EU-Kommission und des EU-Parlaments auf einen finalen Gesetzestext für die Urheberrechtsreform geeinigt. Das Ergebnis des Trilogs wurde am 20. Februar im Rat der EU abgesegnet. Kommenden Dienstag, 26. März, kommt es auf das Votum des Parlaments an. Doch was bedeutet Artikel 13 für das künftige Web? [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://neueslimburg.de/digital-tecknik/internet/artikel-13-naechste-woche-wird-ueber-uploadfilter-abgestimmt/">Artikel 13: Nächste Woche wird über Uploadfilter abgestimmt</a> erschien zuerst auf <a href="https://neueslimburg.de">Neues Limburg |  Das Newsportal für Limburg</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Am 14. Februar haben sich Unterhändler des Ministerrats, der EU-Kommission und des EU-Parlaments auf einen finalen Gesetzestext für die Urheberrechtsreform geeinigt. Das Ergebnis des <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Trilog" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">Trilogs</a> wurde am 20. Februar im Rat der EU abgesegnet. Kommenden Dienstag, 26. März, kommt es auf das Votum des Parlaments an. Doch was bedeutet Artikel 13 für das künftige Web?</em></strong></p><h3 class="wp-block-heading">Sc<strong><em>hnellzugriff:</em></strong></h3><ol class="wp-block-list"><li><a href="#fuenfstaaten">Fünf Staaten gegen Urheberrechtsreform in aktueller Fassung!</a></li><li><a href="#wasstehtimartikel13">Was steht genau im Artikel 13?</a></li><li><a href="#inhaltserkennungstechnik">Was für folgen hat die „Inhaltserkennungstechnik“ (Uploadfilter)?</a></li><li><a href="#wasistuploadfilter">Was genau ist nun ein Uploadfilter?</a></li><li><a href="#dasproblem">Das Problem hierbei</a></li><li><a href="#uploadfilternichttrivial">Uploadfilter sind nicht trivial!</a></li><li><a href="#eurechtsausschuss">Trotz nachvollziehbarer Vorbehalte: EU-Rechtsausschuss befürwortet Uploadfilter</a></li><li><a href="#fazit">Fazit</a></li></ol><p>Am 20. Februar hat auch Deutschland für die <a href="https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Copyright_Final_compromise.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">erzielte finale Einigung</a> zwischen den gesetzgebenden Institutionen der <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union" target="_blank">Europäischen Union</a> – <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Kommission" target="_blank">Europäische Kommission</a>, <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Rat_der_Europ%C3%A4ischen_Union" target="_blank">Rat der Europäischen Union</a> und <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Parlament" target="_blank">Europäisches Parlament</a> – gestimmt. Gegen die Einigung haben fünf Staaten gestimmt, und zwar Finnland, Italien, Niederlande, Luxemburg und Polen. Belgien und Slowenien haben sich enthalten. Die restlichen 21 Staaten stimmten für den Kompromiss. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center" id="fuenfstaaten"><strong><em>Fünf Staaten gegen Urheberrechtsreform in aktueller
Fassung!</em></strong></h2><p>Die fünf Länder, die gegen die Einigung votierten, haben eine <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.permanentrepresentations.nl/permanent-representations/pr-eu-brussels/documents/policy-notes/2019/02/20/joint-statement-regarding-the-copyright-directive" target="_blank">gemeinsame Erklärung veröffentlicht</a>. In der heißt es unter anderem, dass die Richtlinie „in [der] jetzigen Form für den digitalen Binnenmarkt eher ein Schritt zurück als ein Schritt nach vorn“ ist. Die Länder würden vor allem bedauern, dass die Richtlinie nicht die richtige Balance zwischen dem Schutz der Rechteinhaber und den Interessen der EU-Bürger und Unternehmen herstelle. Und so wird ungeachtet dessen am kommenden Dienstag im EU-Parlament über <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52016PC0593" target="_blank">den Entwurf abgestimmt</a>. </p><figure class="wp-block-embed-youtube wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<div class="youtube-embed" data-video_id="Ql9xCDJXnJc"><iframe title="Artikel 13 - Dieses Chaos haben wir jetzt! RA Solmecke (50 min Video)" width="696" height="392" src="https://www.youtube.com/embed/Ql9xCDJXnJc?feature=oembed&#038;enablejsapi=1&#038;enablejsapi=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></div>
</div><figcaption>Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht und IT-Recht, mit Infos zu Artikel 13. © <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.youtube.com/channel/UCb5TfGtSgvNPVPQawfCFuAwv" target="_blank">Kanzlei WBS</a>  </figcaption></figure><p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Weitere Videos von Rechtsanwalt Christian Solmecke findet Ihr unten am Ende dieses Artikels. 😉</p><p>Die Einigung sieht ein <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Leistungsschutzrecht für Presseverlage (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.neueslimburg.de/digital/internet/leistungsschutzrechte-eu-parlament-stimmt-in-zwei-wochen-ab/" target="_blank">Leistungsschutzrecht für Presseverlage</a> vor, das weit über das 2013 in Deutschland beschlossene und als gescheitert geltendes Leistungsschutzrecht hinausgeht. Darüber hinaus werden Plattformen wie YouTube und Facebook beispielsweise für Urheberrechtsverletzungen durch ihre User in die Haftung genommen. Die Haftungsbedingungen sind im <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_11_unofficial.pdf" target="_blank">Artikel 13</a> niedergeschrieben und werden zwangsläufig einen Uploadfilter zur Folge haben. Die EU nennt ihn nur nicht so. Im Gesetzestext heißt dieser „Inhaltserkennungstechnik“.</p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center" id="wasstehtimartikel13"><strong><em>Was steht genau im Artikel 13?</em></strong></h2><blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Internetanbieter müssen sicherstellen, dass Inhalte, die von Nutzern auf ihren Plattformen hochgeladen werden, im Einklang mit dem Urheberrecht stehen. Falls die Zustimmung der Rechteinhaber fehlt, müssen die Anbieter die Bereitstellung der fraglichen Inhalte auf ihren Plattformen verhindern. Maßnahmen zur Erkennung des Urheberrechts sind effektive Content-Erkennungstechnologien, die angemessen eingesetzt werden sollen.“</p><cite>Artikel 13, EU-Gesetzgebung </cite></blockquote><h3 class="wp-block-heading" style="text-align:center" id="inhaltserkennungstechnik"><strong><em>Was für folgen hat die „Inhaltserkennungstechnik“ (Uploadfilter)?</em></strong></h3><p>Der umstrittene Artikel 13, gegen den die Internetgemeinde Sturm läuft, steht in der &#8222;Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt&#8220;. Dieser sieht vor, dass Onlineplattformen wie <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.neueslimburg.de/digital/facebook/" target="_blank">Facebook</a>, <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Instagram (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.instagram.com/" target="_blank">Instagram</a> und <a rel="noreferrer noopener" aria-label="YouTube (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.youtube.com/" target="_blank">YouTube</a> künftig für die Inhalte haften, wenn Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Die Krux dabei: Es sind nicht nur die großen Global Player wie <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.neueslimburg.de/digital/google/" target="_blank">Google</a> und <a href="https://www.facebook.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Facebook (öffnet in neuem Tab)">Facebook</a> betroffen, sondern auch alle kleineren Plattformen und Websites. </p><h3 class="wp-block-heading" style="text-align:center" id="wasistuploadfilter"><strong><em>Was genau ist nun ein Uploadfilter?</em></strong></h3><p>Ein Uploadfilter ist eine Erkennungssoftware, mithilfe dessen Inhalte die auf Plattformen wie Facebook und YouTube hochgeladen werden, direkt beim Upload nach Urheberrechtsverletzungen überprüft werden. Dabei soll jeglicher Content, der „im Einklang mit dem Urheberrecht steht“, wie Bilder, Videos, Musik und Texte, nach Vorstellung der EU vorab gescannt werden. Die hochgeladenen Inhalte werden dann über eine Datenbank der Plattformbetreiber mit dort hinterlegten geschützten Werken abgeglichen. Ergo: Kein Hochladen von urheberrechtsgeschütztem Content geht mehr – egal, ob Musik, Video, Bild oder Text.</p><figure class="wp-block-embed-wordpress wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-neues-limburg-das-newsportal-fur-limburg"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="QVmGUtYa5v"><a href="https://www.neueslimburg.de/digital/internet/leistungsschutzrechte-eu-parlament-stimmt-in-zwei-wochen-ab/">Leistungsschutzrechte: In zwei Wochen stimmt EU-Parlament ab</a></blockquote><iframe title="&#8222;Leistungsschutzrechte: In zwei Wochen stimmt EU-Parlament ab&#8220; &#8212; Neues Limburg |  Das Newsportal für Limburg" class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  src="https://www.neueslimburg.de/digital/internet/leistungsschutzrechte-eu-parlament-stimmt-in-zwei-wochen-ab/embed/#?secret=QVmGUtYa5v" data-secret="QVmGUtYa5v" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe>
</div></figure><p>Erkennt der Uploadfilter einen Verstoß, darf die Plattform den Inhalt nicht veröffentlichen oder der User kann ihn schlichtweg erst gar nicht hochladen. Denn die Verantwortung – sprich die Haftung – für die Uploads liegen künftig bei den Plattformen. Deswegen befürchten Kritiker, dass die Plattformen präventiv versuchen werden, keine Rechte zu verletzten, und deshalb Uploads von vornherein verweigern werden. Es sei denn, die Publikation urheberrechtlich geschützter Inhalte ist durch die Zahlung einer Lizenzgebühr an den Urheber legitimiert. </p><p>Dabei gibt es beispielsweise bei YouTube bereits einen Uploadfilter, der mit geschützter Musik hinterlegte Videos erkennt, prüft und das Hochladen direkt verhindert. Genauso besitzt SoundCloud einen Uploadfilter, der urheberrechtlich geschützte Musik erkennt und den Upload erst gar nicht zulässt. Facebook und Instagram überprüfen Inhalte bereits ebenfalls beim Hochladen. Hier werden Videos, die geschützte Musik beinhalten, stumm geschaltet beziehungsweise die Tonspur wird komplett gelöscht. </p><h3 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>YouTube hat einen Content-ID-Filter</em></strong></h3><p>YouTube hat bereits aufgrund von Urheberrechtsverstößen in der Vergangenheit einen Filter namens Content-ID entwickelt. Dieser Filter soll verhindern, dass User urheberrechtlich geschützte Videos oder Musik hochladen. Alle Uploads werden von dem Filter mit einer Datenbank, auf der vorhandene, urheberrechtlich geschützte Werke hinterlegt sind, abgeglichen. Erkennt YouTube, dass ein Nutzer gerade versucht beispielsweise ein urheberrechtlich geschützten Videoclip hochzuladen, wird der Upload blockiert. </p><p>Obwohl an dem Content-ID-Filter kontinuierlich gearbeitet
wurde, kommt es hin und wieder zu Fehlern. So werden manchmal Videos geblockt,
die gegen kein Urheberrecht verstoßen. Aber auch Videos, die gegen das
Urheberrecht verstoßen, können hochgeladen werden und werden von der Plattform
freigegeben. Bisher haften die YouTuber dafür.</p><h3 class="wp-block-heading" style="text-align:center" id="dasproblem"><strong><em>Das Problem hierbei:</em></strong></h3><p>Ein Algorithmus, der hochgeladenen Content überprüft und Plattformbetreiber so vor ihrer Haftung bewahren kann, würde das grundsätzliche Sperren von geschützten Inhalten nach sich ziehen. Kritiker sind der Ansicht, dass eine breite Anwendung von Uploadfiltern eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit darstellt. Denn jeder Content, sei es nun Video, Bild oder Text, muss überwacht, geprüft und gegebenenfalls gesperrt werden. </p><div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter-artikel13-saveyourinternet" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1920" height="1080" src="https://www.neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080.jpg" alt="Hier geht es zur Petition: Stoppt die Zensurmaschine - Rettet das Internet! #Uploadfilter #Artikel13. © savetheinternet.info" class="wp-image-2150" srcset="https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080.jpg 1920w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-600x338.jpg 600w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-300x169.jpg 300w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-768x432.jpg 768w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-1024x576.jpg 1024w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-696x392.jpg 696w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-1392x783.jpg 1392w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-1068x601.jpg 1068w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-747x420.jpg 747w" sizes="(max-width: 1920px) 100vw, 1920px" /></a><figcaption>Hier geht es zur Petition: Stoppt die Zensurmaschine &#8211; Rettet das Internet! #Uploadfilter #Artikel13. ©  savetheinternet.info</figcaption></figure></div><p>Und so sind eben nicht nur Videos und Bilder, die tatsächlich urheberrechtlich geschützt sein können, betroffen, sondern auch <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.jolie.de/leben/meme-bedeutung" target="_blank">Memes</a>, kritische Inhalte, <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Satire" target="_blank">Satire</a> und <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Parodie" target="_blank">Parodien</a> sind dadurch grundsätzlich gefährdet. Gerade die im Internet so beliebten Memes und GIFs basieren meist auf Bildern oder Videos, deren Rechte die Ersteller nicht besitzen. Diese dürfen entsprechend auch nicht mehr auf Facebook &amp; Co. veröffentlicht oder geteilt werden. Und hieran wird deutlich: Automatische Filter und Algorithmen werden es einfach nicht erkennen können, ob jemand ein tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Werk hochlädt, oder ob es sich um ein Meme, eine Satire oder eine <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.duden.de/rechtschreibung/Parodie" target="_blank">Parodie</a> handelt. </p><h3 class="wp-block-heading" style="text-align:center" id="uploadfilternichttrivial"><strong><em>Uploadfilter sind nicht trivial!</em></strong></h3><p>Insgesamt sind die technischen Anforderungen an einen gut arbeitenden Uploadfilter eben nicht trivial, sondern zu komplex, als dass insbesondere kleine Unternehmen selbst einen Filter entwickeln könnten. Auch eine Beauftragung eines Dienstleisters wäre sehr kostenintensiv. So bliebe den <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_und_mittlere_Unternehmen" target="_blank">KMU</a> (Kleine und mittlere Unternehmen) nur eine technische Lösung in Form einer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Out_of_the_box" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">out of the box</a>-Lösung. Ob diese dann den Wünschen entspricht und zuverlässig funktioniert, steht in den Sternen. </p><p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Hier geht es zu den von <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://juliareda.eu/" target="_blank">Julia Reda</a> veröffentlichten inoffiziell konsolidierten Fassungen. Aktuell nur in Englisch verfügbar: <br> <br>Artikel 11: <a href="https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_11_unofficial.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_11_unofficial.pdf</a>  <br> <br>Artikel 13: <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_13_unofficial.pdf" target="_blank">https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_13_unofficial.pdf</a> </p><p>Auch führen Uploadfilter wie oben beschrieben, grundsätzliche zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung des User-Verhaltens. Je nach Fallkonstellation können sich schwierige rechtliche Fragestellungen ergeben. Also ist zu befürchten, dass Vorkontrollen in Form von Uploadfiltern durch Plattformbetreibern letztendlich jede Art von Verwertung – sogar einfache Zitate – nicht zulässt. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center" id="eurechtsausschuss"><strong><em>Trotz nachvollziehbarer </em></strong> <br><strong><em>Vorbehalte: EU-Rechtsausschuss befürwortet Uploadfilter</em></strong></h2><p>Die nachvollziehbaren Argumente der Kritiker hat jedoch
leider nicht dazu geführt, dass sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments
gegen die Einführung von Uploadfiltern entscheiden. Nein, er sich sogar für die
Einführung ausgesprochen. Das Ergebnis wird sein, dass das „freie Internet“,
wie wir es aktuell noch kennen, nicht mehr zu den Errungenschaften des
digitalen Zeitalters gehören wird. Zumindest in der EU, denn eben wie das deutsche
Leistungsschutzrecht wird das EU-Leistungsschutzrecht in seinem Geltungsbereich
begrenzt und gilt nur innerhalb der EU. </p><div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://www.neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440.jpg" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><img loading="lazy" decoding="async" width="2560" height="1440" src="https://www.neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440.jpg" alt="Vergangenen Donnerstag, 21. März, sah Wikipedia aus Protest gegen Teile der geplanten EU-Urheberrechtsreform so aus. Foto: Screenshot Smartphone Luís Matos " class="wp-image-2394" srcset="https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440.jpg 2560w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440-600x338.jpg 600w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440-300x169.jpg 300w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440-768x432.jpg 768w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440-1024x576.jpg 1024w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440-696x392.jpg 696w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440-1392x783.jpg 1392w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440-1068x601.jpg 1068w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440-747x420.jpg 747w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/wikipedia-protest-eu-urheberrechtsreform2560x1440-1920x1080.jpg 1920w" sizes="auto, (max-width: 2560px) 100vw, 2560px" /></a><figcaption>Vergangenen Donnerstag, 21. März, sah Wikipedia aus Protest gegen Teile der geplanten EU-Urheberrechtsreform so aus. Foto: Screenshot Smartphone Luís Matos </figcaption></figure></div><p>Trotz der nachvollziehbaren Vorbehalte hat sich der Rechtsausschuss im EU-Parlament für die Einführung von Uploadfiltern ausgesprochen. Damit stellt sich die Frage, ob das „freie Internet“ auch zukünftig noch zu den Errungenschaften des digitalen Zeitalters gehört – zumindest im europäischen Raum, denn wie auch das deutsche Leistungsschutzrecht wäre auch das EU-Leistungsschutzrecht in seinem Geltungsbereich begrenzt.</p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center" id="fazit"><strong><em>Fazit</em></strong></h2><p>Es steht außer Frage, dass das Urheberrecht geschützt werden
muss. Allerdings muss sich eine Urheberrechtsreform den modernen Ansprüchen
einer digitalen Welt im Wandel anpassen. So wie diese Reform umgesetzt wird,
basiert sie auf veralteten, verkrusteten Strukturen und starren Hierarchien.
Aktuelle Ergebnisse jeglicher Uploadfilter zeigen, dass erstens nicht alles
gefiltert werden kann und zweitens, dass die Filter nicht erkennen können, ob
es sich um ein richtiges Zitat handelt, oder ob dieses im Kontext einer Parodie
veröffentlicht wird. So wird im Zweifelsfall mehr gefiltert als sein müsste.
Wir User werden es frustriert hinnehmen müssen, dass wir diesen Einschränkungen
ausgesetzt sein werden. </p><p>Würde Artikel 13 die großen Plattformen in die Verantwortung nehmen, wäre dies auch in Ordnung. Wenn dadurch Künstler ihr Publikum leichter erreichen können: top! Wenn die neue Gesetzgebung kleineren Künstlern ermöglicht, für ihre Arbeit leichter bezahlt zu werden, wäre klasse. <a href="https://thehmm.nl/is-article-13-really-the-end-of-the-open-internet/#bio" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">Joe McNamee</a> sagt klipp und klar, dass es stattdessen darum geht, das Internet, wie wir es kennen, zu demontieren, die Starken zu stärken und ein Rechtschaos zu schaffen. Viele Gegner von Artikel 13, auch die Zivilgesellschaft, würden die Ziele des Vorschlags unterstützen, den Künstlern mehr Macht und Kontrolle zu geben. Leider gäbe es aber wenige Hinweise darauf, dass die Reform eine Chance hätte, dieses Ziel zu erreichen. </p><p>Die Internationale Journalisten-Vereinigung (<a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.ifj.org/" target="_blank">International Federation Of Journalists</a>) stellt klar: „Die Urheberrechtsrichtlinie verspottet die Autorenrechte von Journalisten, indem sie Übernahmeverträge und Mobbing fördert, um Journalisten zu zwingen, ihre Rechte abzutreten, und den Verlegern eine Freifahrt ermöglicht, um mehr Gewinne zu erzielen, während die Journalisten Null erhalten“. Diese Aussage ist auf alle Bereiche, die das neue Leistungsrecht tangiert, anwendbar. Vor allem Artikel 13 ist definitiv nicht für Künstler gemacht!</p><p>(lm)</p><figure class="wp-block-embed-youtube wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<div class="youtube-embed" data-video_id="fBhhf0yNWT0"><iframe loading="lazy" title="Art 13 jetzt doch? Es wird immer schlimmer! - RA Solmecke" width="696" height="392" src="https://www.youtube.com/embed/fBhhf0yNWT0?feature=oembed&#038;enablejsapi=1&#038;enablejsapi=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></div>
</div><figcaption> Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht und IT-Recht, mit Infos zu Artikel 13. © <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.youtube.com/channel/UCb5TfGtSgvNPVPQawfCFuAwv" target="_blank">Kanzlei WBS</a> </figcaption></figure><figure class="wp-block-embed-youtube wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<div class="youtube-embed" data-video_id="IuZfMqEKpfY"><iframe loading="lazy" title="Artikel 13: EU veröffentlicht Lobby-Video &amp; Wikipedia will abschalten - RA Solmecke" width="696" height="392" src="https://www.youtube.com/embed/videoseries?list=PLMVVa92WNjHSb8HbzeJzK0RmfbB9t7kLm&#038;enablejsapi=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></div>
</div><figcaption>Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht und IT-Recht, mit Infos zu Artikel 13. © <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.youtube.com/channel/UCb5TfGtSgvNPVPQawfCFuAwv" target="_blank">Kanzlei WBS</a>  </figcaption></figure><figure class="wp-block-embed-youtube wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<div class="youtube-embed" data-video_id="_Ls8ICPZ-tI"><iframe loading="lazy" title="Mein Gegenvorschlag zu Artikel 13 - So würde es funktionieren! | Rechtsanwalt Christian Solmecke" width="696" height="392" src="https://www.youtube.com/embed/_Ls8ICPZ-tI?feature=oembed&#038;enablejsapi=1&#038;enablejsapi=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></div>
</div><figcaption>Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht und IT-Recht, mit  <br>Gegenvorschlag zu Artikel 13 . © <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.youtube.com/channel/UCb5TfGtSgvNPVPQawfCFuAwv" target="_blank">Kanzlei WBS</a> </figcaption></figure><p>Der Beitrag <a href="https://neueslimburg.de/digital-tecknik/internet/artikel-13-naechste-woche-wird-ueber-uploadfilter-abgestimmt/">Artikel 13: Nächste Woche wird über Uploadfilter abgestimmt</a> erschien zuerst auf <a href="https://neueslimburg.de">Neues Limburg |  Das Newsportal für Limburg</a>.</p>
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		<title>Leistungsschutzrechte: In zwei Wochen stimmt EU-Parlament ab</title>
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		<dc:creator><![CDATA[EL EM]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Mar 2019 20:04:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Web & Internet]]></category>
		<category><![CDATA[#Artikel11]]></category>
		<category><![CDATA[#Artikel13]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Urheberrechtsreform]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sollte dieses Gesetz vom EU-Parlament verabschiedet werden, wird das Internet künftig nicht mehr so bestehen, wie wir es bisher gekannt haben. Wir dürften beispielsweise keine Links als Beiträge auf Facebook posten, denn der Link generiert eine Vorschau mit Bild und knappen Teaser des Artikels. Genauso wenig könnten sich User an den Suchergebnissen von Google orientieren, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://neueslimburg.de/digital-tecknik/internet/leistungsschutzrechte-eu-parlament-stimmt-in-zwei-wochen-ab/">Leistungsschutzrechte: In zwei Wochen stimmt EU-Parlament ab</a> erschien zuerst auf <a href="https://neueslimburg.de">Neues Limburg |  Das Newsportal für Limburg</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Sollte dieses Gesetz vom EU-Parlament verabschiedet werden, wird das
Internet künftig nicht mehr so bestehen, wie wir es bisher gekannt haben. Wir
dürften beispielsweise keine Links als Beiträge auf Facebook posten, denn der
Link generiert eine Vorschau mit Bild und knappen Teaser des Artikels. Genauso
wenig könnten sich User an den Suchergebnissen von Google orientieren, denn
diese würden aufgrund der Beschneidung jegliche Aussagekraft über den Artikel verlieren.
Also was bringt diese Reform uns Usern?</em></strong></p><p>Für den Suchmaschinengiganten Google ist bereits jetzt schon eines klar: Kommt die Reform, wird aller Voraussicht nach „<a href="https://news.google.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">Google News</a>“ komplett eingestellt. Logische Konsequenz aus einem Gesetz, was nicht nur den Usern schadet, sondern im Grunde genommen auch allen großen Verlagen, Medienhäusern, Tageszeitungen und Magazinen. Der Nutzer würde schlichtweg nicht wissen, was ihn hinter einem Link erwartet. Ob es nun die Informationen sind, die er tatsächlich sucht. </p><p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Hier geht es zu den von <a href="https://juliareda.eu/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">Julia Reda</a> veröffentlichten inoffiziell konsolidierten Fassungen. Aktuell nur in Englisch verfügbar: <br> <br>Artikel 11: <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_11_unofficial.pdf" target="_blank">https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_11_unofficial.pdf</a>  <br> <br>Artikel 13: <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_13_unofficial.pdf" target="_blank">https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_13_unofficial.pdf</a> </p><p>Würde Google Nägel mit Köpfen machen und ihren kostenlosen
Dienst „Google News“ vom Netz nehmen, würden alle großen News-Portale immens an
Traffic verlieren. Sie würden einfach nicht mehr in den Suchergebnissen
erscheinen, denn Google müsste dann für Lizenzen zahlen. Dass Google nicht
bereit ist an Verlage zu zahlen, ist nachvollziehbar. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Google ist ein kostenloser Traffic-Lieferant</em></strong></h2><p>Google ist ein kostenloser Traffic-Lieferant durch deren Suchmaschine und der dort indexierten Artikel. Das für alle Verlage – europaweit! Und Google-News verdient selbst direkt eben kein Geld mit ihrem Dienst. Für Google sieht es nämlich so aus, dass sie als Traffic-Garant für Springer &amp; Co. Geld erhalten müssten. <a rel="noreferrer noopener" aria-label="YouTube würde nach Ansicht von Google (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.neueslimburg.de/digital/internet/artikel-13-naechste-woche-wird-ueber-uploadfilter-abgestimmt/" target="_blank">YouTube würde nach Ansicht von Google</a> gemäß <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_13_unofficial.pdf" target="_blank">Artikel 13</a> in der <a href="https://www.neueslimburg.de/digital/internet/artikel-13-naechste-woche-wird-ueber-uploadfilter-abgestimmt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="jetzigen Form auch nicht weiter bestehen können (öffnet in neuem Tab)">jetzigen Form auch nicht weiter bestehen können</a>. </p><p>Dabei war erst 2013 in Deutschland ein Leistungsschutzrecht eingeführt worden. Dieses ist in den Paragraphen <a rel="noreferrer noopener" aria-label="87f bis 87h des Urheberrechtsgesetzes (öffnet in neuem Tab)" href="https://research.wolterskluwer-online.de/document/7af8a76b-cdcf-3c1e-a722-064d2c29cc2a" target="_blank">87f bis 87h des Urheberrechtsgesetzes</a> zu finden. Geändert hat dies aber nichts, und es hat sich eher als uneffektiv erwiesen. Verlage haben bis dato keine praktikable Lösung finden können, um Internetriesen wie Google und Facebook für die Anzeige von <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.palmerhargreaves.de/blog/seo-fuer-redakteure-erster-teil-das-snippet" target="_blank">Snippets</a> und Textauszügen in Form von geteilten Beiträgen zur Kasse zu bitten. <a href="https://www.sistrix.de/frag-sistrix/was-sind-featured-snippets/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">Featured Snippets</a> wären erst recht obsolet! Die durch die Anwendung der Paragraphen 87f bis 87h erzielten Einnahmen für die Nutzung von Verlagsinhalten sind so marginal, dass sie nicht der Rede wert sind.</p><figure class="wp-block-embed is-type-rich is-provider-neues-limburg-das-newsportal-fur-limburg"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="RQqcZfJg2U"><a href="https://www.neueslimburg.de/digital/internet/artikel-13-naechste-woche-wird-ueber-uploadfilter-abgestimmt/">Artikel 13: Nächste Woche wird über Uploadfilter abgestimmt</a></blockquote><iframe loading="lazy" class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  src="https://www.neueslimburg.de/digital/internet/artikel-13-naechste-woche-wird-ueber-uploadfilter-abgestimmt/embed/#?secret=RQqcZfJg2U" data-secret="RQqcZfJg2U" width="600" height="338" title="&#8222;Artikel 13: Nächste Woche wird über Uploadfilter abgestimmt&#8220; &#8212; Neues Limburg |  Das Newsportal für Limburg" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe>
</div></figure><p>Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll dann greifen, wenn Suchmaschinen kleine Ausschnitte und Textfragmente aus Zeitungs- beziehungsweise Pressemeldungen als Vorschau auf den <a href="https://de.ryte.com/wiki/SERP" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">SERPs (Search Engine Result Pages = Suchergebnisseiten)</a> besonders bei Google anzeigen, oder auch auf anderen Plattformen wie Facebook oder Twitter geladen und geteilt werden. </p><p>Bei Google sind es die bereits oben
genannten Snippets. Sie dienen dazu Usern eine Vorschau der jeweiligen Webseiten
zu zeigen. Für Internetnutzer ein wichtiger Mechanismus und eine wichtige Orientierungshilfe,
um Ergebnisse der Suchanfragen zu überprüfen und zu schauen, ob die Treffer
auch wirklich die gesuchten Informationen bieten. Auf Basis der Snippets entscheiden
User über Relevanz der Suchergebnisse, und ob sie den Link klicken und zum
Inhalten browsen. </p><p>Doch schauen wir uns den <a rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)" href="https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_11_unofficial.pdf" target="_blank">Artikel 11</a> einmal genauer an, <a href="https://www.googlewatchblog.de/2019/02/eu-leistungsschutzrecht-entwurf-google/?fbclid=IwAR206HSQ16Pm-4yl2ce_mZDkIB5ou0OomVzcUmWPwwM-dwQ46SmcfHDQXRM" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">der Google dazu bewegt auf dem GoogleWatchBlog solch drastische Maßnahmen anzukündigen</a>:</p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Artikel 11 der EU-Copyright-Reform: Die Linksteuer</em></strong></h2><p><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52016PC0593" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">Artikel 11</a> macht den Eindruck, als sei es Resultat einer Politik für wenige große Verlage. Dabei hat sich die <a href="https://leistungsschutzrecht.info/news/2019-02-14/eu-institutionen-einigen-sich-auf-finalen-text-von-artikel-11">überwältigende Mehrheit der Urheberrechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen</a>. Einschlägige Wirtschaftsverbände und Journalistengewerkschaften haben nachgezogen. Basis für die Skepsis: Viele Studien sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Leistungsschutzrecht in der aktuellen Fassung schädlich ist. Aufgrund dessen wünschen sich dieses Recht eben nicht alle Verlage. </p><div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter-artikel13-saveyourinternet" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><img loading="lazy" decoding="async" width="1920" height="1080" src="https://www.neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080.jpg" alt="Hier geht es zur Petition: Stoppt die Zensurmaschine - Rettet das Internet! #Uploadfilter #Artikel13. © savetheinternet.info" class="wp-image-2150" srcset="https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080.jpg 1920w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-600x338.jpg 600w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-300x169.jpg 300w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-768x432.jpg 768w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-1024x576.jpg 1024w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-696x392.jpg 696w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-1392x783.jpg 1392w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-1068x601.jpg 1068w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/petition-eu-urheberrechtsreform1920x1080-747x420.jpg 747w" sizes="auto, (max-width: 1920px) 100vw, 1920px" /></a><figcaption>Hier geht es zur Petition: Stoppt die Zensurmaschine &#8211; Rettet das Internet! #Uploadfilter #Artikel13. ©  savetheinternet.info</figcaption></figure></div><p>Unbegreiflich bleibt, warum sich die EU-Unterhändler trotzdem
auf einen Paragraphen wie den Artikel 11 geeinigt haben, der drastischer ist
als das deutsche Leistungsrecht. Und sogar noch schärfer als das
Leistungsschutzrecht in Spanien. Im südeuropäischen Land sind nur
Nachrichtenaggregatoren vom Gesetz betroffen, aber keine allgemeinen
Suchdienste wie Google oder weitere Plattformen wie Facebook und Twitter. &nbsp;</p><p>Wie 2013 in Deutschland im Urheberrechtsgesetz verankert,
soll Artikel 11 nun allen Presseverlagen die Möglichkeit bieten, für das
Anzeigen von Teilen ihrer Veröffentlichungen in Form von Textausschnitten und
Bildern (Snippets) Geld zu verlangen. Jedoch sind davon in der aktuellen
Fassung nicht mehr nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren betroffen,
sondern alle werblich agierenden Websites, Apps, Plattformen uns so weiter. </p><figure class="wp-block-embed-youtube wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<iframe loading="lazy" width="696" height="392" src="https://www.youtube.com/embed/AL6gD7JKivE?feature=oembed&#038;enablejsapi=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe>
</div><figcaption>Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht und IT-Recht, erklärt die möglichen Auswirkungen des Artikel 11. © <a href="https://www.youtube.com/channel/UCb5TfGtSgvNPVPQawfCFuAwv" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">Kanzlei WBS</a></figcaption></figure><p>Da wir beispielsweise Werbebanner auf unserem Newsportal
eingebunden haben, sind wir natürlich auch davon betroffen. Aber auch Websites,
die keine Werbung schalten, dafür aber profitorientiert arbeiten, wie
Webagenturen, Rechtanwaltskanzleien, Unternehmensberater, um nur ein paar zu
nennen, würden gemäß der aktuellen Fassung zur Kasse gebeten. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Wann postet oder teilt der User „privat“?</em></strong></h2><p>Nur die private und nicht-kommerzielle Nutzung von Presseinhalten
durch einzelne User ist kostenfrei erlaubt. Genauso sind nicht-kommerzielle
Organisationen, wie Non-Profit-Organisationen, von der Regelung ausgenommen,
weil diese nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Schwierigkeit bei der ganzen
Geschichte: Ab wann handele ich privat, wenn ich beispielsweise auf Facebook
einen Link teile, der sowohl Foto des Artikels als auch Teaser „zieht“, und ich
dazu noch den Anfang des Artikels im Beitrag zitiere? Oder was ist, wenn ich
Content einer Newsseite auf meinem Blog mit einem Zitat verlinke? Vor allem,
wenn ich auf meinem Blog eine geringe Menge an Werbeeinblendungen habe, die
dazu dienen, die Hostingkosten zu tragen? Können Unternehmen und mehrere
Personen auch einzelne Nutzer sein? Hieran wird deutlich, wer die Verlierer der
neuen Gesetzgebung sein werden!</p><p>Klare Antworten liefert die aktuelle Fassung der Richtlinie
nicht. Voraussichtlich wird sich aus dieser Rechtsunsicherheit heraus die Art,
wie wir kommunizieren und wie wir Inhalte in Social Media teilen oder in Blogs
veröffentlichen, ändern und diese auch hemmen. Das aus Angst vor Abmahnungen
und Zahlungsaufforderungen seitens Abmahnanwälten und ähnlichem. Wird Google so
konsequent handeln wie in Spanien, dann wird dies auch Snippets betreffen, die
Usern Tag ein Tag aus unterstützen, den Content eines indexierten und
verlinkten Artikels vorauszusehen. &nbsp;</p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Ab wann ist ein Textauszug lizenzpflichtig?</em></strong></h2><p>Des Weiteren ist nicht klar definiert, ab wann ein
Textauszug lizenzpflichtig ist. So stellt sich die Frage, ob Überschriften komplett
angezeigt werden dürfen. Darf der Link geteilt oder in einem Beitrag
veröffentlicht werden, der die gesamte Headline beinhaltet? Wie lange darf der
Textteil des Teasers sein? Nach jetzigem Stand darf der Teaser nicht mehr
zusammenhängend angezeigt werden. Sprich zum Beispiel die ersten zwei Wörter
des ersten Satzes dürfen gezeigt werden, und dann eben die letzten drei des
dritten Satzes. So zumindest wäre Google beispielsweise auf der sicheren Seite.
Der Nutzer allerdings würde nur Bahnhof verstehen!</p><p>So wie es momentan aussieht, wird es wohl eher EU-weit zu
kostenlastigen Gerichtsverfahren kommen, bis die Richter darüber urteilen, bis
wann ein Textauszug eines Artikels und dessen Verlinkung lizenzfrei ist, und ab
wann ein nicht privater User für die Veröffentlichung eines solchen eben zahlen
muss. Bis zu dieser Klärung wird es wahrscheinlich zu einer präventiven
Beschneidung solcher Inhalte kommen, damit rechtliche Konsequenzen von
vornhinein vermieden werden.&nbsp; </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong>Inhalte aus dem Google-Index schmeißen</strong></h2><p>Stellt sich die Fragen, wem mit solch einem europäischen
Leistungsrecht geholfen ist. Wenn Google statt für Lizenzen zu zahlen, die
Inhalte gewisser Verlage aus dem Index schmeißt, werden diese den
Trafficeinbruch deutlich zu spüren bekommen. Schon eine schlechtere
Sichtbarkeit führt zwangsläufig zu weniger Klicks. Ergo zu weniger Einnahmen.
Und wenn Google nur zerfetzte Schnipsel eine Snippets anzeigt, werden User
ebenfalls weniger klicken, denn sie wissen nicht, was sie unter solch einem
Link erwartet. </p><p>Um das kurz zu resümieren: Artikel 11 ist tatsächlich eine
Linksteuer. Jeder kommerzielle Anbieter wird eine Gebühr zahlen müssen. Mal
ganz ehrlich: Wir wissen, wie Ihr Nachrichten konsumiert, denn wir machen es auch
nicht anders. Und der Weg, wie Ihr an Eure News kommt führt zu 95 Prozent über
einen Internetriesen von Übersee. Sei es über die Timeline auf Facebook, Eurem
Twitterfeed, oder auf der ersten Suchergebnisseite von Google.&nbsp; </p><p>Das scheint den großen Medienhäusern Europas gar nicht zu
gefallen, denn es sind deren Inhalte, für die sie hart geschuftet haben, die
ohne ihre Erlaubnis in allen möglichen Feeds, Blogs und Websites erscheinen. Um
was geht es genau? Um die Snippets, die auf Google &amp; Co. erscheinen und
geteilt werden. So eins wie folgendes von unserer Facebook-Seite:</p><div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://www.facebook.com/limburglahn/" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><img loading="lazy" decoding="async" width="510" height="669" src="https://www.neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/fb-snippet-nlim-3.png" alt="Solche Inhalte werden wir künftig nach Einführung des Artikel 11 auf unserer Facebook-Seite nicht mehr teilen dürfen. Schade eigentlich, denn mit 7.500 Fans sind wir ein kostenloser Traffic-Lieferant, in diesem speziellen Fall für Bild.de. Foto: Screenshot Facebook" class="wp-image-2155" srcset="https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/fb-snippet-nlim-3.png 510w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/fb-snippet-nlim-3-229x300.png 229w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/fb-snippet-nlim-3-320x420.png 320w" sizes="auto, (max-width: 510px) 100vw, 510px" /></a><figcaption>Solche Inhalte werden wir künftig nach Einführung des Artikel 11 auf unserer Facebook-Seite nicht mehr teilen dürfen. Schade eigentlich, denn mit 7.500 Fans sind wir ein kostenloser Traffic-Lieferant, in diesem speziellen Fall für Bild.de. Foto: Screenshot Facebook</figcaption></figure></div><p>Genau, um solche Inhalte geht es den großen Medienhäusern! Bild, Headline und Teaser sind im Grunde genommen urheberrechtlich geschützt. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Und was sagt jetzt Artikel 11 dazu?</em></strong></h2><p>Firmen, die solche Snippets oder generell urheberrechtlich
geschütztes Material auf ihren Suchmaschinen, Plattformen, Websites und so
weiter ausspielen und anbieten, und Geld damit verdienen, sollen künftig die
Schöpfer (Urheber) an deren Gewinn beteiligen. </p><p>Im ersten Moment prinzipiell ja keine schlechte Idee. Allerdings wurde ein etwas schweres Leistungsrecht 2014 in Spanien eingeführt. Das Ergebnis war, dass es sich klar negativ auf die Sichtbarkeit, und dadurch auch auf den Traffic der Medieninhalte ausgewirkt hat. Journalisten haben nichts von dem Schutzrecht gehabt und auch kein Geld für ihre Artikel gesehen. Warum klären wir an späterer Stelle. (Anker)</p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong>Was für Auswirkungen erwarten uns</strong></h2><p>Was für Auswirkung wird die Umsetzung des neuen EU-weiten
Leistungsrechts für Nutzer haben? Berechtigte Frage! Aller Voraussicht nach
genau das Gegenteil davon, was es eigentlich bewirken soll. Hier ein paar
Beispiele, die wir später noch bezugnehmend auf <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Julia_Reda">Julia Reda</a> näher erläutern.
</p><ul class="wp-block-list"><li><strong>Fakenews: </strong>Denkbar ist, dass beispielsweise Facebook Inhalte von Websites bevorzugt, die keine Lizenzgebühren verlangen. Dies könnten Portale sein, die nicht an Leser und Traffic interessiert sind, sondern auf Propaganda ausgerichtet sind, und Fakenews verbreiten. Blogger werden vor dem Hintergrund, Kosten eher zu umgehen, gegebenfalls auch auf eben solche Artikel verlinken. </li></ul><ul class="wp-block-list"><li><strong>Sicherheit für Nutzer:</strong> Snippets helfen uns, den Content dahinter abzuschätzen. Der Leser möchte wissen, was ihn auf der Seite erwartet, die er auf Suchergebnisseiten (SERPs) auf Google und anderen Suchmaschinen wie <a href="https://www.ecosia.org/">Ecosia</a> findet. Snippets helfen ihm, eine erste Einschätzung zu treffen. Sind die Inhalte über die Links nicht eindeutig erkennbar, können User einfacher Opfer von Phishing werden. Phishing wird einfacher!</li></ul><ul class="wp-block-list"><li><strong>Start-ups haben weniger Chancen sich zu etablieren:</strong> Gerade im Medienbereich gibt es junge, aufstrebende und dynamisch Unternehmen, wie beispielsweise <a href="https://thebuzzard.org/">The Buzzard</a> oder <a href="https://merkurist.de/">Merkurist</a>, die tradierte Medien überholen können. Das kommende EU-Leistungsrecht legt vor allem kleine Publishern, wie Neues Limburg, und Start-ups Steine in den Weg!</li></ul><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong>Deutsches Leistungsschutzrecht führte zu keinem Erfolg</strong></h2><p>Hinsichtlich des deutschen Leistungsrechts hat sich zu jener Zeit schnell gezeigt, dass die Ambition des Gesetzgebers Verlage, Autoren und Publizisten finanziell an der Nutzung ihrer Inhalte auch in Kurzform zu beteiligen, zu keinem Erfolg geführt hat. Grund dafür war die Macht des Global Players Google. </p><p>Die Verlage hatten zurecht Sorge, dass ihre Inhalte einfach aus dem Index verschwinden. Google sie kurzerhand verbannt, wenn sich ein Medienunternehmen auf das Leistungsrecht berufen würde. Resultat wäre gewesen: Kein Treffer auf Google, kein Link zum Artikel, keine User auf dem Portal. Somit war der ökonomische Druck immens. </p><p>Das hat dazu geführt, dass deutsche Medienunternehmen vertreten von der VG Media als Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte Google erlaubt haben, weiterhin Vorschaubilder und Textausschnitt kostenlos auf den SERPs auszuspielen. </p><p>Die Debatte um das europäische Leistungsrecht ist von den Erfahrungen in Deutschland und Spanien beeinflusst. Fraglich ist deshalb, ob das europaweite Leistungsrecht den gewünschten Erfolg bringt. Oder ob das neue Urheberrecht eben wegen der Marktposition und Macht der Internetgiganten wie Facebook und Google nichts bewirkt. </p><p>Kritisiert wird auch der Schutzbereich der gesetzlichen
Regelung. Gegner argumentieren, dass Bilder und Textausschnitte auch ohne
entsprechender Modifizierung durch die Paragraphen 87f bis 87h Urheberrechtsgesetz
bereits ausreichend geschützt sind. Auch gelten freie Veröffentlichungen im Web
nach ständiger Rechtsprechung als stillschweigende Einwilligung zur Nutzung.
Ebenso bezüglich der Nutzung von Snippets und anderen Arten der Textvorschau,
beispielsweise so, wie wir sie aus Twitter und Facebook kennen. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Doch was sagt nun Google genau zum neuen EU-Leistungsrecht</em></strong></h2><p>Google weist darauf hin, dass eine unter Verschluss gehalten
Studie zeige, dass ein Leistungsrecht kontraproduktiv sei. Schließlich habe das
in Deutschland im März 2017 eingeführte Leistungsrecht zu nichts geführt. Und
weil das so sei, habe die EU-Kommission nun einfach mal gedacht, ein
europaweites Gesetz einzuführen.</p><p>Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten hätten
sich nun auf einen Entwurf für das Leistungsrecht geeinigt, das jetzt nur noch
vom Parlament und der EU-Staaten bestätigt werden muss. Danach haben die
EU-Länder 24 Monate Zeit den Entwurf als geltendes Recht einzuführen. So würde
es dann in der EU eine vollständig einheitliche Richtlinie geben, wodurch an
den Grundpfeilern des Leistungsrechts nicht gerüttelt würde. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong>Verlage aus den Suchergebnissen verbannt!</strong></h2><p>Google hatte sich bereits 2013 gegen das in Deutschland
eingeführte Leistungsrecht ausgesprochen und kurzerhand alle Verlage einfach
aus der eigenen Plattform geworfen, die dem Konzern keine Freilizenz erteilt
hatten. Folge waren massive Traffic-Einbrüche für die verbannten Verlage,
worauf diese dann auf das Leistungsschutzrecht verzichtet haben, um wieder bei <a href="https://news.google.com/?hl=de&amp;gl=DE&amp;ceid=DE:de">Google News</a>
zu erscheinen. Diese Ausnahmeregelung, auf das Leistungsrecht zu verzichten,
war nun im ersten Entwurf explizit verboten, im aktuellen ist es das nicht, was
sich aber laut Google auch wieder ändern könnte. </p><p>Wie bereits oben erwähnt, hat Google angekündigt, ihren
Dienst Google News komplett einzustellen, „da man aus nachvollziehbaren Gründen
nicht dazu bereit ist, Geld an die Verlage zu zahlen. Da Google ein kostenloser
Traffic-Lieferant ist und selbst direkt kein Geld über Google News verdient,
wäre eher eine Zahlung in die andere Richtung angebracht“. </p><p>Für Google versteht das EU-Parlament das Web schlichtweg
nicht. Das würde sich an einer Ausnahmeregelung zeigen, mit der die Politiker
den Internetriesen besänftigen wollte. So sollen Suchmaschinen künftig „Hyperlinks
setzen und kurze Auszüge veröffentlichen, ABER sie dürfen keinen ganzen Satz
verwenden und auch nicht die Überschrift wiedergeben“. User sollen also nun
aufgrund von „Satzfregmenten erkennen können, worum es in einem Artikel geht“. &nbsp;</p><p>Im Januar hat Google vor dem Hintergrund des neuen Leistungsrechts
einen Test durchgeführt, wie Google News nach Einführung des Leistungsrechts
aussehen würde. Genau gemäß den neuen Richtlinien hat Google die Suchergebnisse
verkürzt, ohne Bilder und Textausschnitten der <a href="https://de.ryte.com/wiki/Meta_Description">Meta-Description</a>
angezeigt. Nur die Links zu den Newsseiten wurden ausgespielt. Wenig
überraschend: Die Auswertung hätte ergeben, dass der Traffic um 45 Prozent eingebrochen
sei. </p><div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" width="1920" height="1692" src="https://www.neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/google-websuche-test1920x1692.jpg" alt="Googles Experiment nicht auf Google News beschränkt, sondern das ist die erste Suchergebnisseite nach einer Google-Suche. Was aussieht wie eine nicht vollständig geladene Google-Suchergebnisseite war im Januar tatsächlich bei vielen Nutzern zu sehen. © GoogleWatchBlog" class="wp-image-2165" srcset="https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/google-websuche-test1920x1692.jpg 1920w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/google-websuche-test1920x1692-600x529.jpg 600w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/google-websuche-test1920x1692-300x264.jpg 300w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/google-websuche-test1920x1692-768x677.jpg 768w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/google-websuche-test1920x1692-1024x902.jpg 1024w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/google-websuche-test1920x1692-696x613.jpg 696w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/google-websuche-test1920x1692-1392x1227.jpg 1392w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/google-websuche-test1920x1692-1068x941.jpg 1068w, https://neueslimburg.de/wp-content/uploads/2019/03/google-websuche-test1920x1692-477x420.jpg 477w" sizes="auto, (max-width: 1920px) 100vw, 1920px" /><figcaption>Googles Experiment nicht auf Google News beschränkt, sondern das ist die erste Suchergebnisseite nach einer Google-Suche. Was aussieht wie eine nicht vollständig geladene Google-Suchergebnisseite war im Januar tatsächlich bei vielen Nutzern zu sehen. © GoogleWatchBlog</figcaption></figure></div><p>Google spricht davon, sich gedanklich bereits von Google News zu verabschieden, denn in der Form wie oben im Screenshot sei das „Produkt absolut sinnlos“. Und Geld wolle Google auch nicht zahlen, das betone der Suchmaschinenanbieter seit Jahren. </p><p>Was für Auswirkung das auf viele kleine Publisher haben wird, bleibe abzuwarten. Doch News als Traffic-Lieferant zu verlieren täte vor allem kleinen Portalen weh. Aber auch die Großen würden es zu spüren bekommen. Die Weiterentwicklung bleibe abzuwarten und sei kaum absehbar. &nbsp;</p><p>Des Weiteren ist im GoogleWatchBlog zu lesen, dass das neue <a href="https://www.neueslimburg.de/digital/internet/artikel-13-naechste-woche-wird-ueber-uploadfilter-abgestimmt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Leistungsschutzrecht zu Uploadfiltern (Artikel 13) führen (öffnet in neuem Tab)">Leistungsschutzrecht zu Uploadfiltern (Artikel 13) führen</a> wird, mit dem alle Plattformbetreiber dafür sorgen müssten, eine Lizenz für die veröffentlichten Inhalte einzuholen. Das würde selbst für Webgiganten wie YouTube, Instagram und Facebook unmöglich sein, sodass Veröffentlichungen jeglicher Art vorab geprüft werden müssten und eben nicht in Echtzeit erscheinen. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong>Inhalte würden zensiert!</strong></h2><p>Google spricht hier davon, dass diese Inhalte zensiert würden. Das würde auch das Ende aller Kommentarspalten und Diskussionsforen zur Folge haben, denn User könnten eben in Kommentaren und Foren Links, Textausschnitte, Zitate und Bilder teilen, die dem Leistungsrecht unterliegen. „Kein Betreiber wird so lebensmüde sein, dafür zu haften.</p><p>Auch dafür hätten die Parlamentarier „eine nette
Erleichterung eingebaut, die wieder mal keine ist“. Plattformen werden von der
Regelung ausgenommen, wenn:</p><ul class="wp-block-list"><li>das Unternehmen jünger als drei Jahre alt ist,</li><li>einen Jahresumsatz von weniger als zehn
Millionen Euro hat</li><li>und unter fünf Millionen User im Monat hat. </li></ul><p>Alles was älter als drei Jahre sei, sei mit drin. Das
betrifft dann jede größere Community. Und es würde auch den GoogleWatchBlog
betreffen, denn dieser sei bereits 14 Jahre alt und man müsse dann Sorge dafür
tragen, dass kein geschütztes Textmaterial in den Kommentaren veröffentlicht
werde. Für Google „das Ende der Kommentarfunktion und aller Communitys“. </p><p>Noch sei das Ganze nicht beschlossen, aber auch die vielen
Online-Petitionen und Aufrufe würden wohl kaum dafür sorgen, dass das Gesetz
noch gekippt würde. Das gesamte europäische Internet würde dann wohl sehr genau
beobachten, wie Google, Facebook und andere Internetriesen auf die neue
Gesetzgebung reagieren und vermutlich ähnliche Schlüsse ziehen.</p><blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„EU-Europäer werden sich wohl darauf einstellen müssen, sehr viele Dienste und Freiheiten zu verlieren. RIP Internet.“ </p><cite>GoogleWatchBlog</cite></blockquote><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Was wir das Ergebnis des Artikel 11 sein?</em></strong></h2><p>EU-weit würden Nutzer nach Einführung des EU-Leistungsschutzrecht
die Einschränkungen zu spüren bekommen. Die bis heute scheinbar grenzenlosen
Informationsmöglichkeiten wären sehr eingeschränkt. Ob nun Uploadfilter oder
Lizenzgebühren für redaktionelle Inhalte: De facto bietet sich für Webangebote,
ob nun Plattformen oder Websites, die Wahl zwischen finanzieller Beteiligungen
von Verlagen, Autoren und Produzenten oder eben die Vermeidung der Nutzung
ihrer Inhalte. Gerade kleine Portale, Unternehmen und Plattformbetreiber sind
hiervon besonders betroffen. </p><p>Genauso betroffen sind Blogger und Vlogger, die Content auf
ihren Blogs teilen oder in ihren Videos nutzen. Das neue
EU-Leistungsschutzrecht würde hier massiv die kreativen Möglichkeiten
einschränken. Gleichzeitig könnten die neuen Regelungen die Verbreitung von
Fakenews begünstigen, denn alle Urheber, sei es nun Verlage, Autoren oder
dubiose Medienhäuser, die auf die Lizenzgebühren und Inanspruchnahme des
EU-Leistungsschutzrechts allgemein verzichten, werden voraussichtlich
automatisch eine größere Reichweite und mehr Traffic erreichen. </p><p>Für uns als Portal äußerst Problematisch und noch extremer: Sollte sich das Leistungsschutzrecht nicht nur auf oben genannte Snippets beziehen, sondern auch auf einfache Links, die keine Vorschau generieren, so ist das Posten dieser auf Plattformen schier unmöglich. Insofern es dann eine unberechtigte Nutzung darstellt und mit der Zahlung von Linzenzgebühren einhergeht, ist das im aktuellen Stadium unserer Website nicht möglich. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Resultat des spanischen Leistungsschutzrecht</em></strong></h2><p>Die Androhungen des Suchmaschinengiganten auf deren GoogleWatchBlog sind durchaus ernst zu nehmen. Nach Einführung eines strengen Leistungsschutzrechts durch die spanische Regierung, hat Google Ende 2014 ihren Google News-Dienst in Spanien ohne Weiteres einfach abgeschaltet.</p><p>Spanische Verlage und Newsportale haben danach nachweislich empfindliche Reichweitenrückgänge verzeichnet und mussten ihr Geschäftsmodell auf ein neues Fundament stellen. Das haben viele spanische Medien gut hinbekommen, aber ob dies in den anderen EU-Staaten genauso klappt, bleibt abzuwarten. </p><p>Auf jeden Fall gab es in Spanien nachweislich einen negativen Einfluss auf die Sichtbarkeit von Nachrichten und den Informationszugang insgesamt. Und das ist ein Umstand, den besonders Kritiker angesichts eines EU-weiten Urheberrechtsgesetz für sehr relevanten halten. </p><p>Verlage könnten sich damit ein Eigentor schießen. Besonders jene, die vehement seit Jahren darauf pochen, dass Google für das Ausspielen von Snippets mit kurzen Textpassagen und Bildern bezahlen soll. Denn wie bereits erwähnt, verschafft Google durch die Listung der Artikel in Google News und den regulären Suchergebnissen den Verlagen tausende von Usern, die darüber auf die Newsportale gelangen. </p><p>Und genau hier profitieren die Verlage von der Suchmaschine, und zwar in dem sie passende Zahlen für ihre Mediadaten haben, Werbekunden bei der Stange halten und neue hinzugewinnen und damit gutes Geld verdienen. Zumindest so lange wie nicht ein neues E-Privacy-Gesetz umgesetzt wird. </p><p>(lm)</p><p>Der Beitrag <a href="https://neueslimburg.de/digital-tecknik/internet/leistungsschutzrechte-eu-parlament-stimmt-in-zwei-wochen-ab/">Leistungsschutzrechte: In zwei Wochen stimmt EU-Parlament ab</a> erschien zuerst auf <a href="https://neueslimburg.de">Neues Limburg |  Das Newsportal für Limburg</a>.</p>
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