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	<title>Panorama: Gericht | Neues Limburg</title>
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	<description>Neues Limburg ist das neue Newsportal für Limburg. Alles Wichtige rund um Limburg, über die Region, über Hessen und die Welt.</description>
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	<title>Panorama: Gericht | Neues Limburg</title>
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		<title>„Elysium“: Betreiber der Kinderporno-Plattform wandern hinter Gitter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[EL EM]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Mar 2019 22:40:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Cyberkriminalität & Darknet]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Missbrauch von Kindern und Babys! Dafür stand die Kinderporno-Plattform „Elysium“ im Darknet. 80.000 User haben dort kinderpornografisches Material ausgetauscht. 111.000 registrierte Nutzer aus der ganzen Welt waren in Chats und im Forum aktiv. In Bad Camberg wurde der Server dafür betrieben. Heute wurden die Hauptakteure vor dem Landgericht Limburg verurteilt. &#8222;Wir haben doch nur Bilder [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://neueslimburg.de/panorama/cyberkriminalitaet/elysium-prozess-haftstrafen-verkuendet/">„Elysium“: Betreiber der Kinderporno-Plattform wandern hinter Gitter</a> erschien zuerst auf <a href="https://neueslimburg.de">Neues Limburg |  Das Newsportal für Limburg</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h5 class="wp-block-heading"><em><strong>Missbrauch von Kindern und Babys! Dafür stand die Kinderporno-Plattform „Elysium“ im Darknet. 80.000 User haben dort kinderpornografisches Material ausgetauscht. 111.000 registrierte Nutzer aus der ganzen Welt waren in Chats und im Forum aktiv. In Bad Camberg wurde der Server dafür betrieben. Heute wurden die Hauptakteure vor dem Landgericht Limburg verurteilt. </strong></em></h5><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/><h2 class="wp-block-heading"><strong>&#8222;Wir haben doch nur Bilder geguckt&#8220;</strong></h2><p>Richter Marco Schneider wollte zum Ende der
Urteilsverkündung und des Prozesses den vier Angeklagten noch einmal deutlich
sagen, dass hinter jedem einzelnen Bild und hinter jedem einzelnen Video auf
der Plattform der Missbrauch eines Kindes stehen würde. &#8222;Zu sagen, wir
haben doch nur Bilder geguckt, ist eine Bagatellisierung, die im Zusammenhang
mit Kinderpornografie nichts zu suchen hat.&#8220; Das soll jedem Nutzer der
Plattform gesagt sein!</p><p>Der letzte Verhandlungstag des „Elysium“-Prozesses begann etwas verspätet. Richter Marco Schneider sprach nach siebenmonatiger Verhandlung um kurz nach 12 Uhr das Urteil. Die vier Hauptakteure der Plattform sind von der 1. großen Jugendkammer des Limburger Landgerichts zu Haftstrafen zwischen knapp vier und knapp zehn Jahren verurteilt worden. </p><h5 class="wp-block-heading"><strong><em>Das unter anderem wegen:</em></strong></h5><ul class="wp-block-list"><li>Beteiligung an der Missbrauchsplattform „Elysium“,</li>

<li>wegen bandenmäßiger Verbreitung und Besitzes von<br>Kinderpornografie,</li>

<li>und teilweise wegen Anstiftung zum<br>Kindesmissbrauch und schweren sexuellen Missbrauchs.</li></ul><p>Verhandelt wurde der Prozess vor der Jugendkammer wegen der
missbrauchten Kinder. Die hätten vor Gericht aussagen müssen, was den Kindern
aber erspart blieb. Nicht wegen der zwischen 41 und 63 Jahren alten Angeklagten.
</p><p>Durch die vier Täter Frank M., Joachim P., Michael G. und Bernd M. war es zehntausenden von User weltweit möglich, ab dem Sommer 2015 Bilder und Videos missbrauchter Kinder zu sehen. Erst auf der Darknet-Plattform &#8222;The Giftbox Exchange&#8220; mit zeitweise über 67.000 Nutzern, und später auf „Elysium“ mit weltweit mehr als 111.000 Nutzerkonten. Ausgeschaltet wurde „Elysium“ im Juni 2017, nachdem das BKA den Standort des Servers ermittelt hatte.</p><h2 class="wp-block-heading has-text-align-left"><strong>„Babies &amp; Toddlers“ – Missbrauch an Kleinkinder bis zu vier Jahren</strong></h2><p>„Elysium“ ist Ende 2016 im Darknet online gegangen. Die Chatbereiche
der Plattform waren in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch
verfügbar. Im Forum sind in dem halben Jahr des Betriebs knapp 1.870 Threads
durch User erstellt worden. Es wurden nicht nur kinderpornografische Inhalte
ausgetauscht. </p><p>Die Nutzer der Plattform haben sich auch zum sexuellen Missbrauch von Kindern verabredet. Unter der Forumskategorie „Babies &amp; Toddlers“ wurden Bilder und Videos von Missbrauch an Kleinstkinder im Alter bis zu vier Jahren ausgetauscht. Bilder auf der Plattform zeigten Vergewaltigungen von Säuglingen, von Kleinkindern, von Mädchen und Jungen, bis hin zu Sodomie- und SM-Darstellungen mit Kindern. </p><p>Am letzten Tag der Verhandlung vermeidet es Richter Marco Schneider
bei den grausamen Taten erneut ins Detail zu gehen. Allerdings wird er im Falle
von Michael G. aus dem bayerischen Landsberg am Lech deutlich. Auch wenn der
63-jährige Grafiker kopfschüttelnd in Vermeidungshaltung die Urteilsverkündung
über sich ergehen lässt, in seinem Vollbart und zum Pferdeschwanz gebundenen
weißen Haar, muss er die Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten mit
anschließender Sicherungsverwahrung hinnehmen. Die Kammer sieht es als erwiesen
an, dass der Bayer nicht nur Administrator sowohl von &#8222;The Giftbox
Exchange&#8220; als auch „Elysium“ war, sondern dass er des schweren
Kindesmissbrauchs schuldig ist. Durch seine Pädophilie, vor allem aber durch
seine Weigerung, die Verantwortung für sein Tun zu übernehmen, sei G. weiterhin
eine Gefahr für Kinder.</p><h2 class="wp-block-heading has-text-align-left"><strong>Für fünf Tage zum Missbrauch von Kindern nach Wien</strong></h2><p>Der Richter erklärt: &#8222;Pädophilie ist nichts, wofür man sich entscheidet.“ Entscheidend sei aber, wie man mit seiner Pädophile umgehe. Und das sei es, was man Herrn G. vorwerfen könne. Der gelernte Erzieher war in den Neunzigern bereits wegen Missbrauch zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. </p><p>Als Administrator habe er den Austausch mit Gleichgesinnten als Selbsttherapie betrachtet. Er habe andere davon abhalten wollen, Kindern etwas anzutun, hatte Michael G. an einem vorherigen Prozesstag erklärt. Das glaubten ihm die Richter nicht. Für sie habe er genau das Gegenteil gemacht, was sie auch deutlich machten. So hat G. anderen Tipps gegeben, wie Kinder zu missbrauchen sind, damit diese sich möglichst nicht wehren. </p><p>Erwiesen ist auch, dass Michael G. im August 2016 zu einem Chatpartner aus Wien, den er auf der Plattform kennengelernt hatte, reiste. Der alleinerziehende Wiener hatte seine sechsjährige Tochter und seinen vierjährigen Sohn bereits über Jahre hinweg missbraucht. </p><p>G. wurde vom mittlerweile wegen Missbrauchs verurteilten zweifachen Vater eingeladen, damit dieser die Kinder missbrauchen kann, und um Fotos und Videos des Missbrauchs zu machen. Fünf Tag war der Angeklagte in Wien. Die Aufnahmen teilte er danach mit Chatpartnern auf „Elysium“.</p><h2 class="wp-block-heading has-text-align-left"><strong>Größte Kinderporno-Plattform im Darknet, die deutsche Ermittler bisher ausheben konnten</strong></h2><p>Die Verhandlung hat vor dem Landgericht Limburg stattgefunden, weil der Hauptangeklagte Frank M. aus Bad Camberg ist. Den Server der Plattform betrieb er dort in seiner Kfz-Werkstatt. Der Hesse und Vater zweier Kinder war Administrator von „Elysium“ und davor bereits auch von der Vorgängerplattform. Er wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Acht Jahre, nicht nur, weil er Administrator von „Elysium“ war, sondern weil er den Haupttäter im Staufener Missbrauchsfall, Christian L., zum schweren sexuellen Missbrauch eines Neunjährigen angestiftet haben soll. </p><center><figure class="wp-block-embed-twitterwp-block-embed is-type-rich is-provider-twitter"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<blockquote class="twitter-tweet" data-width="550" data-dnt="true"><p lang="de" dir="ltr">Hohe Haftstrafen wegen Kindesmissbrauchs &amp; Betreibens einer kinderpornografischen Plattform!<br><br>Das LG Limburg verurteilte die vier Betreiber der kinderpornografischen Plattform <a href="https://twitter.com/hashtag/Elysium?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw">#Elysium</a> heute zu Haftstrafen von 3 Jahren &amp; 10 Monaten bis 9 Jahren &amp; 9 Monaten + Sicherungsverwahrung <a href="https://t.co/CkLPfi4F1v">pic.twitter.com/CkLPfi4F1v</a></p>&mdash; Bundeskriminalamt (@bka) <a href="https://twitter.com/bka/status/1103636496190500864?ref_src=twsrc%5Etfw">March 7, 2019</a></blockquote><script async src="https://platform.twitter.com/widgets.js" charset="utf-8"></script>
</div></figure></center><br><p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-staufener-missbrauchsfall-lange-haftstrafen-a-1221965.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (öffnet in neuem Tab)">Im Staufener Missbrauchsfall hatte Christian L. den Sohn seiner Lebensgefährtin Berrin T. gemeinsam mit ihr über Jahre missbraucht</a>. Darüber hinaus haben sie den Jungen im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen. Für das Gericht steht fest, das Frank M. Christan L. aufgefordert hatte, Bilder der Missbrauchstaten zu erstellen. Die Vergehen bestreitet der Vater aus Camberg. Er hätte nur bei der Plattform mitgemacht, um als verdeckter Ermittler Beweise zu sammeln und Täter zu überführen. Er lehne Kinderpornografie ab und sei nicht pädophil veranlagt. Nur glaubt ihm das keiner der Richter. </p><h2 class="wp-block-heading has-text-align-left"><strong>Der Erschaffer von „Elysium“</strong></h2><p>Der Moderator von „Elysium“, Bernd M., 57 Jahre alt, ist
verheiratet und Vater eines Sohnes. Er bestritt eine pädophile Neigung. Dem
Hilfsarbeiter aus Baden-Württemberg sei es nur um die Technik gegangen. Allerdings
soll er Usern „Sicherheitshinweise“ zu einem vor Strafverfolgungsbehörden
sicheren Surfen gegeben haben. Der Mann aus Boxberg (Baden) ist vom Gericht zu
einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. </p><p>Dem Einzigen, dem das Gericht die Reue glaubt, ist der 59-Jährige
Joachim P. aus Baden-Württemberg. Er ist Erschaffer der Plattform. Er hat „Elysium“
programmiert und eingerichtet und war Hauptadministrator. Der Mann aus Rottenburg
am Neckar hat früh mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Trotzdem wurde er zu
einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. </p><h2 class="wp-block-heading has-text-align-left"><strong>Sie sind nun mal der Vater von „Elysium“</strong></h2><p>Die vergleichbare niedrige Strafe begründete das Gericht mit
Joachim P’s Geständigkeit und mit seiner Mitwirkung bei der Aufklärung des
Falls. Aber Richter Marco Schneider machte auch hier klar: &#8222;Sie sind nun
mal der Vater von ,Elysium&#8216;, ohne Sie hätte es diese Plattform nicht
gegeben.&#8220; Sein Verteidiger ist mit dem Urteil nicht einverstanden, und
kündigte Berufung an. </p><p>Den ersten Hinweis auf „Elysium“ erhielt das BKA von australischen Behörden. So fanden die Ermittler den Weg zur Kfz-Werkstatt von Frank M. Für die Fahnder ein Standort, der vor dem Hintergrund der internationalen Dimension, völlig überraschte. So sagte Staatsanwältin Julia Bussweiler: &#8222;Dass man dann diese Plattform in den heimischen Gefilden lokalisiert, ist durchaus ungewöhnlich.&#8220; Rechtskräftig sind die Verurteilungen noch nicht. Die Verteidigung kündigte Revision an, oder diese vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. </p><p>(lm)</p><p>Der Beitrag <a href="https://neueslimburg.de/panorama/cyberkriminalitaet/elysium-prozess-haftstrafen-verkuendet/">„Elysium“: Betreiber der Kinderporno-Plattform wandern hinter Gitter</a> erschien zuerst auf <a href="https://neueslimburg.de">Neues Limburg |  Das Newsportal für Limburg</a>.</p>
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		<title>&#8222;Elysium&#8220;-Prozess: Lange Haftstrafen für Betreiber der Kinderporno-Plattform gefordert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[EL EM]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 02 Mar 2019 09:55:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Cyberkriminalität & Darknet]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vier Angeklagte sollen für ihre Führungsrolle beim Betrieb der Kinderporno-Plattform „Elysium“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Im bis dato größten Gerichtsprozess um Kinderpornografie in Deutschland fordert die Staatsanwaltschaft wegen bandenmäßiger Verbreitung von kinderpornografischer Schriften Haftstrafen von bis zu neun Jahren mit darauffolgender Sicherungsverwahrung für einen der Täter wegen schweren Kindesmissbrauchs. Der angeklagte aus Bad Camberg [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://neueslimburg.de/panorama/cyberkriminalitaet/elysium-prozess-lange-haftstrafen-gefordert/">&#8222;Elysium&#8220;-Prozess: Lange Haftstrafen für Betreiber der Kinderporno-Plattform gefordert</a> erschien zuerst auf <a href="https://neueslimburg.de">Neues Limburg |  Das Newsportal für Limburg</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Vier Angeklagte sollen für ihre Führungsrolle beim Betrieb der Kinderporno-Plattform „Elysium“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Im bis dato größten Gerichtsprozess um Kinderpornografie in Deutschland fordert die Staatsanwaltschaft wegen bandenmäßiger Verbreitung von kinderpornografischer Schriften Haftstrafen von bis zu neun Jahren mit darauffolgender Sicherungsverwahrung für einen der Täter wegen schweren Kindesmissbrauchs. Der angeklagte aus Bad Camberg hatte für seine Beteiligung eine „hanebüchene“ Erklärung.</em></strong></p><p>Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat am Donnerstag teils hohe Strafen gegen die Angeklagten vor dem Landgericht Limburg gefordert. Die Beweisaufnahme hätte die Vorwürfe „vollumfänglich bestätigt“, so die Staatsanwältin Dr. Julia Bussweiler. So waren von den abenteuerlichen und dummdreisten Erklärungen, mit denen die Angeklagten zu Beginn der Beweisaufnahme ihre Rollen darstellten, beim Prozess am Donnerstag nichts mehr zu hören. Kleinlaut gaben sich nun wenigstens drei der vier Männer in ihrem „letzten Wort“ und räumten ihre Taten ein und zeigten Reue. „Es tut mir unheimlich leid“, sagte etwa der Bad Camberger Frank M. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Drei bis neun Jahre Haft gefordert</em></strong></h2><p>Die Anträge der Anklagevertreterin reichten beim Strafmaß
von drei Jahren und zehn Monaten bis zu neun Jahren Gefängnis für die Männer
aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Darüber hinaus soll der 63 Jahre alte
Angeklagte wegen wiederholten Kindesmissbrauchs nach der Haftstrafe in
Sicherungsverwahrung verbleiben. Er soll zwei Kinder schwer missbraucht haben!</p><p>Der 41 Jahre alte Familienvater aus Bad Camberg war
verantwortlicher Betreiber der Kinderporno-Plattform „Elysium“, auf der sich im
Darknet weltweit 111.000 User über Nutzerkonten kinderpornografisches Material,
wie Fotos und Videos, angeschaut haben. Des Weiteren gab es regen Austausch in
Foren und in Chats zwischen den Nutzern der Plattform. In seiner Kfz-Werkstatt
betrieb der 41-jährige Mann aus dem Landkreis Limburg-Weilburg den Server für
die Plattform. &#8222;Elysium&#8220; wurde im Juni 2017 abgeschaltet.</p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>„Elysium“ wie ein Onlinehandel, nur mit Kinderpornos</em></strong></h2><p>Diesen hätte er laut Staatsanwältin jederzeit vom Netz nehmen können. Stattdessen haben die Angeklagten – nach ihrer Beteiligung an einer Vorgängerplattform – „Elysium“ im Darknet ähnlich wie einen Onlineshop betrieben: Nutzer hätten sich dort mit den illegalen Inhalten versorgen können. Der Camberger soll sogar Bilder von Kindern in sexualisierten Posen angefordert haben, wogegen er sich wiederholt wehrte. Auf eines dieser Bilder soll er ejakuliert haben, was sein Verteidiger einräumte, da es eindeutig aus den Beweisen hervorgeht. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Server für Plattform in Kfz-Werkstatt betrieben</em></strong></h2><p>Weiter gab der Betreiber des Servers an, er habe keine Ahnung gehabt, welche Konsequenzen sein Handeln gehabt hätte und bedauere das Leid, das er dadurch hervorgerufen habe. Es sei alles vollkommen anonym gewesen und hätte mit der Realität nicht zu tun gehabt. Er hätte ausgeblendet, dass doch etwas Reales dahinterstecke. Er hätte eine Rolle gespielt und könne Kindern selbst so etwas nie antun. </p><p>„Schöpfer“ von „Elysium“ ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft der technisch versierte 58-Jährige aus Baden-Württemberg. Der Camberger soll demnach den zweitgrößten Einfluss gehabt haben. Die zwei weiteren Angeklagten, ein 57-jähriger Baden-Württemberger und der 63-jährige Bayer, waren laut Anklage Moderatoren, die die Chats betreut haben. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Haarsträubende Erklärungen zur eigenen Verteidigung</em></strong></h2><p>Den Angeklagten kamen ihre Geständnisse zugute, auch wenn
diese &#8222;teils haarsträubende Erklärungen&#8220; für ihre Motive geäußert
hätten. So hat der 41-jährige Camberger zunächst behauptet, er sei als
Privatermittler auf der Plattform aktiv gewesen, um Beweise zu sammeln und zu
sichern, die er dann der Polizei übermitteln wollte. Ein weiterer Mann auf der
Anklagebank will nur aus technischem Interesse mitgemacht haben, der 63-jährige
Bayer, um sich in einer „Art Selbsttherapie“ mit anderen Pädophilen
auszutauschen, erklärte die Staatsanwältin.</p><p>Die Staatsanwaltschaft sah vor allem beim 58-Jährigen ein
vollumfängliches Geständnis, der auch eine pädophile Neigung eingeräumt hatte.
Seine Aussage hätte den Ermittlern weitergeholfen. Deshalb sprach sich die
Staatsanwältin für eine Strafrahmenverschiebung aus – eine Art Rabatt. Auch der
63-jährige Bayer und der 41-jährige Hesse seien kooperativ gewesen und hätten
zu Aufklärung beigetragen, wodurch auch sie mit einer milderen Strafe rechnen
können. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Interesse an Technik sei der Hauptgrund gewesen</em></strong></h2><p>Der Verteidiger des 41-jährigen Hessen bat, nachdem er sich
auf kein Strafmaß festlegen wollte, darum, bei der Verurteilung an die Kinder
von Frank M. zu denken. Sie seien unschuldig, verdeutlichte der Weilburger
Anwalt Andreas Götz. Bei zwei konkreten Anklagepunkten, dem Anstiften zum
Missbrauch und das Teilen kinderpornografischer Dateien, forderte der
Verteidiger Freispruch. Sein Mandant käme aus der Hacker-Szene, die Technik sei
sein Hauptgrund gewesen. </p><p>Der Rechtsanwalt führt weiter aus, dass sich sein Klient im Gefängnis wegen pädophiler Neigungen untersuchen lassen möchte und sich wenn nötig entsprechend behandeln lassen möchte. Mittlerweile sei Frank M. in die Privatinsolvenz gegangen, jede wirtschaftliche Grundlage sei verloren. Seine Familie sei aber weiterhin für ihn da. </p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Im Darknet in Parallelwelt gelebt</em></strong></h2><p>Die Verteidigung verdeutlichte insgesamt, dass ihre Mandanten der Realität entfliehen wollten und im Darknet in einer Parallelwelt gelebt hätten. „Man sieht die Opfer nicht und denkt, man ist unbeobachtet“, so Rechtsanwalt Götz. Alle Angeklagten hätten durch ihre hierarchischen Positionen im Betrieb der Plattform die Anerkennung erhalten, die ihnen im wahren Leben verwehrt geblieben wären. Dass gerade der Camberger nach Geltung und Anerkennung suchte, ist überraschend. Schließlich stammt er aus einer angesehenen Familie, hat ein Unternehmen geleitet und war als Berufsschullehrer in Limburg aktiv. </p><p>Die anderen drei Täter hingegen scheinen aus einem ruinierten Leben heraus gehandelt zu haben. Der Rechtsanwalt des 63-jährige Uwe G. aus Landau, Dr. David Herrmann, hat seinem Mandanten eine „unerträglich Larmoyanz“ attestiert und hat von einem „schrecklichen Narzissmus“ gesprochen. So hat das letzte Wort des Mannes aus Landau auch länger gedauert, als die Plädoyers seiner zwei Verteidiger zusammen. </p><p>Für ihn hat Staatsanwältin Dr. Julia Bussweiler eine neunjährige Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Es seien künftig weitere schwere sexuelle Missbräuche zu erwarten. Diese Erwartungshaltung begründete die Anklagevertreterin mit Uwe G‘s Straftaten bei einem Ausflug nach Wien. Dort habe er einen vierjährigen Jungen und ein sechsjähriges Mädchen zum Oralverkehr gezwungen und durch „beischlafähnliche Handlungen misshandelt“.</p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung erfüllt </em></strong></h2><p>Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien laut
Bussweiler erfüllt. Zum einen wegen des Hangs zum Missbrauch, für das andere
wegen der Gefährlichkeitsprognose. Die Verteidigung und Uwe G. bestritten die
zwei von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Voraussetzungen. So habe sich Uwe
G. nach verbüßter Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs 30 Jahre als Betreuer
von behinderten Kindern unter Kontrolle gehabt. Nur in Wien hätte er „unsäglich
versagt“. Der Landauer hoffe „endlich einmal ordentlich begutachte und im
Gefängnis in einer therapeutischen Abteilung untergebracht“ zu werden. </p><p>Die anderen zwei Angeklagten wünschen sich auch eine
Therapie. Der 56-Jährige Joachim P. aus Rottenburg am Neckar gestand, das
Portal „The Giftbox Exchange“ betrieben zu haben, dessen Daten gesichert zu
haben und mit eben diesen „Elysium“ aufgebaut zu haben. „Vom Inhalt, Umfang und
den Auswirkungen her, ist das schon ein Brett“, so Anwalt Thomas Weiskirchner
aus Tübingen. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er für fünf Jahre und
acht Monate hinter Gitter</p><p>Eine untergeordnete Rolle im ganzen Konstrukt spielte Max M. Es sei als Chat-Moderator nur ein „Mitläufertyp“ gewesen, so Verteidiger Christoph Fockenberg aus Gießen. Die Anklagevertreterin hat für den 57-jährigen aus Boxberg (Baden) eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Das mehr als zweistündige Plädoyer von Dr. Julia Bussweiler bewertete sogar Anwalt Herrmann als „glänzend.“</p><h2 class="wp-block-heading" style="text-align:center"><strong><em>Im Knast nicht mehr sicher</em></strong></h2><p>In den Plädoyers der Verteidigung wiesen die Anwälte auf die
schwierigen Haftbedingungen der Mandanten hin. Wer etwas mit Kindesmissbrauch
zu tun hat, steht in der Knast-Hierarchie auf der untersten Stufe“, sagte unter
anderem Andreas Götz, Anwalt von Frank M. Der Camberger sei von anderen
Gefangenen bedroht worden, sie würden ihn zusammenschlagen und umbringen.
Deswegen scheue Andreas Götz‘ Mandant den Gang nach draußen und säße so in
Einzelhaft. Bei den anderen zwei Angeklagten, Bernd M. und Joachim P., sei es
nach Angaben ihrer Verteidiger eben nicht nur bei Drohungen geblieben. Bernd M.
sei in der JVA und Joachim P. im Gefangenentransport angegriffen worden. </p><p>Zum Abschluss drückten die Angeklagten ihr Bedauern über die Taten aus. &#8222;Für mich war das alles total anonym&#8220;, sagte der 41-Jährige. &#8222;Das war für mich nicht real.&#8220; Der 58-Jährige erklärte, er hoffe auf Hilfe und Therapie. Er wolle seine Fehler nicht wiederholen. Die Verteidigung der im Wesentlichen geständigen Männer verzichtete teilweise auf Anträge und stellte die Strafen „ins Ermessen des Gerichts“ oder plädierten für „milde Strafen“. Bei vereinzelten Anklagepunkten forderten sie aus Mangel an Beweisen Freispruch und stellten sich gegen eine Sicherungsverwahrung. <strong>Das Gericht will am 7. März die Urteile verkünden!</strong></p><p>(lm)</p><p>Quellen: </p><ol class="wp-block-list"><li><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Nassauische Neue Presse (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.fnp.de/lokales/limburg-weilburg/limburg-hessen-staatsanwaltschaft-fordert-haftstrafe-camberger-wegen-kinderpornographie-11813426.htmld" target="_blank">Nassauische Neue Presse</a></li><li><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Hessenschau (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.hessenschau.de/panorama/haftstrafen-in-kinderporno-prozess-gefordert,elysium-prozess-100.html" target="_blank">Hessenschau</a></li></ol><p>Der Beitrag <a href="https://neueslimburg.de/panorama/cyberkriminalitaet/elysium-prozess-lange-haftstrafen-gefordert/">&#8222;Elysium&#8220;-Prozess: Lange Haftstrafen für Betreiber der Kinderporno-Plattform gefordert</a> erschien zuerst auf <a href="https://neueslimburg.de">Neues Limburg |  Das Newsportal für Limburg</a>.</p>
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